Allgemeine Geschäftsbedingungen der VOLT2 GbR

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der VOLT2 GbR (im Folgenden „VOLT2“ genannt) im Geschäftsverkehr mit privaten (§ 13 BGB) und gewerblichen Kunden.

1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, VOLT2 hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden der Vertrag vorbehaltlos ausgeführt wird.

2. Angebote und Vertragsschluss

2.1 Die auf der Webseite von VOLT2 dargestellten Angebote stellen keine verbindlichen Angebote dar. Ein Vertrag kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und die schriftliche Auftragsbestätigung von VOLT2 oder die Ausführung der Lieferung zustande.

2.2 Einen Auftrag des Kunden kann VOLT2 innerhalb von 2 Wochen nach seiner Abgabe annehmen. Bis zum Ablauf dieses Zeitraums sind Aufträge für den Kunden bindend. Das Schweigen von VOLT2 begründet kein Vertrauen auf einen Vertragsabschluss. Geht die Auftragsbestätigung von VOLT2 beim Kunden verspätet ein, so muss dieser VOLT2 hierüber unverzüglich informieren.

2.3 Soweit in diesen AGB oder in dem Vertrag auf ein Schriftformerfordernis abgestellt wird, so ist Textform i.S.d. § 126b BGB (z.B. E-Mail) zur Wahrung der Schriftform ausreichend.

2.4 Es gelten folgende Zahlungsbedingungen:

a. Die Gesamtvergütung ist nach folgendem Zahlungsplan fällig:

– 70 % bei Auftragserteilung. Die Zahlung ist nach 10 Tagen fällig, ohne Abzug.

– 20 % nach Modulmontage. Die Zahlung ist sofort fällig, ohne Abzug.

– 10 % nach technischer Inbetriebnahme. Die Zahlung ist sofort fällig, ohne Abzug.

ODER

b. 100 % Vorkasse mit 3 % Skonto, fällig bei Auftragserteilung mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen.

3. Montageleistung und Pflichten des Kunden

3.1 Voraussetzung für die betriebsfertige Montage einer Photovoltaikanlage ist die Eignung der statischen Eigenschaften des jeweiligen Gebäudes. Der Kunde sichert zu, dass sein Gebäude die erforderliche statische Eigenschaft aufweist. Er unternimmt alle hierzu erforderlichen Maßnahmen, um eine ordnungsgemäße Montage sicherzustellen. Darüber hinaus sichert er zu, dass das Gebäude, insbesondere das Dach, frei von Asbest und vergleichbar gefährlichen Stoffen ist. Die Prüfung und Ermittlung notwendiger statischer Überprüfung der Geeignetheit des jeweiligen Gebäudes ist nicht Bestandteil der von VOLT2 zu erbringenden Leistungen.

3.2 Die Einhaltung der jeweils aktuellen und anwendbaren (bau)rechtlichen Anforderungen für die Installation der Anlage und Umsetzung des Vorhabens wird vorausgesetzt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sämtliche für die Einrichtung der Solaranlage erforderlichen Zustimmungen, Genehmigungen und/oder Mitteilungen vor dem Beginn der Installation der Anlage einzuholen.

3.3 VOLT2 behält sich vor, zum Zwecke der Verifizierung des Vorliegens der Voraussetzungen weitere Nachweise anzufordern.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise und Leistungen verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese nicht ausdrücklich gesondert ausgewiesen wird.

4.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind die Zahlungsbedingungen aus dem Angebot von VOLT2 maßgeblich. Sofern das Angebot keine Zahlungsbedingungen enthält, gelten die oben genannten Zahlungsbedingungen gemäß Punkt 2.4 dieser AGB.

5. Gewährleistung

5.1 VOLT2 verpflichtet sich, die bestellten Anlagen mangelfrei zu liefern und eine fachgerechte Montage der jeweiligen Anlage gemäß dem Vorhaben vorzunehmen. Bei Nichtverfügbarkeit bestimmter Komponenten behält sich VOLT2 das Recht vor, solche mit gleicher Qualität und Ausstattung zu liefern.

5.2 VOLT2 hat das Recht, bei Nichtverfügbarkeit der Leistung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten. VOLT2 verpflichtet sich, den Kunden in diesem Fall unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und bereits etwaig geleistete Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

5.3 VOLT2 ist berechtigt, die zur Durchführung des Vertrages notwendigen Leistungen, insbesondere die Montage der Anlage, auch durch Dritte vornehmen zu lassen.

6. Haftung

6.1 Die Haftung von VOLT2 für Schäden durch oder im Zusammenhang mit der Ausübung von Pflichten aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden resultieren aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von VOLT2. Ebenso bleibt die Haftung von VOLT2 im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bestehen, soweit VOLT2 eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

6.2 Die Haftung von VOLT2 für Folgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von VOLT2.

7. Datenschutz

7.1 VOLT2 erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung. Einzelheiten zur Datenverarbeitung und den Rechten des Kunden als betroffene Person finden sich in der Datenschutzerklärung von VOLT2.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8.2 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertrag ist der Sitz von VOLT2.

8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine wirksame oder durchführbare Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

8.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen VOLT2 und dem Kunden ist München, der Hauptsitz von VOLT2, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Stand: 05.11.2024